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   BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13   

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BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13 (https://dejure.org/2017,47544)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2017 - 1 BvR 877/13 (https://dejure.org/2017,47544)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 (https://dejure.org/2017,47544)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vor dem Hintergrund geänderter Flugrouten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 60 Abs 3 VwGO, § 74 Abs 1 S 2 VwGO
    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Wiedereinsetzung in die Klagefrist für eine Anfechtungsklage sowie durch Verneinung eines Falles höherer Gewalt iSd § 60 Abs 3 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld; Absehbares Abweichen der angekündigten von der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Flugroute; Anforderungen an die ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Wiedereinsetzung in die Klagefrist für eine Anfechtungsklage sowie durch Verneinung eines Falles höherer Gewalt iSd § 60 Abs 3 VwGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld; Absehbares Abweichen der angekündigten von der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Flugroute; Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld; Absehbares Abweichen der angekündigten von der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Flugroute; Anforderungen an die ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Wiedereinsetzung in die Klagefrist für eine Anfechtungsklage sowie durch Verneinung eines Falles höherer Gewalt iSd § 60 Abs 3 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 579
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Die hierin liegende Erleichterung des Verfahrens findet ihre sachliche Rechtfertigung in Effizienz- und Vereinfachungserwägungen (vgl. Uschkereit, in Pautsch/Hoff-mann, VwVfG, 1. Aufl. 2016, § 74 Rn. 192; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u.a. -, juris, Rn. 23).

    Die damit einher gehenden Belastungen für den individuellen Rechtsschutz werden dadurch relativiert, dass größere Vorhaben in der Regel auf ein medial vorinformiertes Publikum treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u.a. -, juris, Rn. 23).

    Fachrechtlich bejaht das Bundesverwaltungsgericht die Anstoßfunktion allerdings nur, wenn gewährleistet ist, dass die Bekanntmachung denen, die sie angeht, bewusst macht, dass sie von ihrem Inhalt betroffen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u.a. -, juris, Rn. 29).

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Sei die rechtzeitige Vornahme einer fristgebundenen Handlung unzumutbar, sei dies aus verfassungsrechtlichen Gründen allerdings immer ein Ereignis aus dem Bereich der höheren Gewalt (Verweis auf BVerfGE 71, 305 ).

    aa) Unter höherer Gewalt im Sinne von § 60 Abs. 3 VwGO wird - enger als bei dem Erfordernis "ohne Verschulden" in § 60 Abs. 1 VwGO - ein Ereignis verstanden, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung der je individuellen Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerwGE 105, 288 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 8 B 118/88 -, juris; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 7.85 -, InfAuslR 1985, S. 278 ; zur Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der höheren Gewalt vgl. BVerfGE 71, 305 ).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Wie die fristgerecht erhobenen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss gezeigt hätten, sei die Entscheidung, den Ausbau des Flughafens am Standort Schönefeld zuzulassen, im Hinblick auf die Abwägung der Lärmbetroffenheiten unabhängig von dem 15°-Erfordernis einer Vielzahl grundsätzlicher Einwendungen ausgesetzt gewesen (Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Damit wird sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Wirksamkeit des Rechtsschutzes gewährleistet (vgl. BVerfGE 129, 1 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gibt dem Gesetzgeber dabei nur die Zielrichtung und die Grundzüge der Regelung vor, lässt ihm im Übrigen aber einen beträchtlichen Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. November 2016 - 1 BvL 6/14 u.a. -, juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    aa) Unter höherer Gewalt im Sinne von § 60 Abs. 3 VwGO wird - enger als bei dem Erfordernis "ohne Verschulden" in § 60 Abs. 1 VwGO - ein Ereignis verstanden, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung der je individuellen Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerwGE 105, 288 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 8 B 118/88 -, juris; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 7.85 -, InfAuslR 1985, S. 278 ; zur Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der höheren Gewalt vgl. BVerfGE 71, 305 ).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Auch ein rechts- oder treuwidriges Verhalten der Behörde könne einen Fall höherer Gewalt begründen (Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 38.95 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Im Hinblick auf die Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dürfen die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand daher bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 69, 381 ; 110, 339 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Im Hinblick auf die Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dürfen die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand daher bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 69, 381 ; 110, 339 ; stRspr).
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13
    Die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist wegen einer solchen Täuschung wäre aus fachrechtlicher Sicht allenfalls in dem Fall unzumutbar, in dem diese Täuschung ursächlich für die Versäumung der Frist gewesen wäre oder die Versäumung der Frist auf der Täuschung beruht hätte (BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1979 - 6 C 70.78 -, juris, Rn. 31).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1026/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 7.85

    Asylverfahren - Dreimonatsfrist - Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung

  • BVerwG, 11.10.1988 - 8 B 118.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.12.2022 - 7 B 12.22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung Windkraftanlagen; Anforderungen an die

    Die hierin liegende Erleichterung des Verfahrens findet ihre sachliche Rechtfertigung in Effizienz- und Vereinfachungserwägungen (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 - NVwZ 2018, 579 Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u. a. - BVerwGE 67, 206 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2022 - 21 D 14/19

    Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung für die

    vgl. zu einer gänzlich unterbliebenen Auslegung in einer von den Auswirkungen des Vorhabens betroffenen Gemeinde: BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u. a. -, juris, Rn. 32; sowie nachgehend: BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, juris, Rn. 28 ff.; ferner: Wysk, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Aufl. 2021, § 74 Rn. 200; Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 74 Rn. 216; Lieber, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 74 Rn. 376.
  • VGH Hessen, 25.01.2022 - 1 A 1749/18

    Ausschlussfrist für die Beantragung von Beihilfeleistungen

    Unter höherer Gewalt ist ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte - nach den Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe wie seiner Lage, Erfahrung und Bildung zu erwartende und zumutbare - Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, juris Rn. 32 sowie vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35/96 -, juris Rn. 53).
  • OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20

    Verfahrensermessen; Baugenehmigung; Nachbarbeteiligung; verfügender Teil

    Die Ersetzung der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung dient demnach der einfachen und zügigen Durchführung des Verwaltungsverfahrens gemäß § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 Satz 2 VwVfG - hier seiner Beendigung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 6 A 162/20

    Versorgungswerk für Apotheker; Ermäßigungsantrag; Härtefallklausel;

    Unter höherer Gewalt wird ein Ereignis verstanden, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung der je individuellen Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (BVerfG, Beschl. v. 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urt. v. 29. April 2004 - 3 C 27.03 -, juris Rn. 15), wie etwa unvorhersehbare Naturereignisse.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 14 B 1475/18

    Prüfungspflicht eines Rechtsanwalts bezüglich der Rechtsbehelfsfrist;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, NVwZ 2018, 579 (580), Rdnr. 24.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2021 - 19 A 1418/20

    Versäumung der Antragsfrist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG für eine

    BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, NVwZ 2018, 579, juris, Rn. 24, und vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 -, BVerfGK 12, 303, juris, Rn. 10, jeweils m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - 19 A 4945/18

    Unzulässigkeit einer nicht rechtzeitig eingelegten Berufung im

    BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, NVwZ 2018, 579, juris, Rn. 24, und vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 -, BVerfGK 12, 303, juris, Rn. 10, jeweils m. w. N. aus der st. Rspr. des BVerfG.
  • VGH Bayern, 04.02.2019 - 8 CS 19.173

    Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag für eine noch einzulegende Beschwerde

    Es liegen hier auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Verwaltungsgericht bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften dem Antragsteller den Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert hat (vgl. hierzu etwa BVerfG, B.v. 24.10.2017 - 1 BvR 877/13 - NVwZ 2018, 579 = juris Rn. 24 m.w.N.).
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